Unser Angebot umfasst ganzheitlich alle Stationen logopädischer Behandlungsfelder:

Selbstverständlich führen wir auch Hausbesuche durch, wenn Patienten nicht zu uns kommen können.
Wie kommen Sie zu uns in Behandlung?
Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und eine Leistung aller Kassen. Zunächst muss ein Arzt die medizinische Indikation feststellen und Sie oder ihr Kind untersuchen.
Eine Verordnung erhalten Sie bei Ihrem Hausarzt, Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, Zahnarzt oder Neurologen.
Nach den Heilmittelrichtlinien beträgt der Eigenanteil bei erwachsenen Patienten 10% der Behandlungskosten. Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder diejenigen, die von der Zuzahlung befreit sind.
Logopädische Ambulanz Sie haben Fragen zu einem logopädischen Thema, zum
Beispiel der Sprachentwicklung Ihres Kindes? Oder möchten sich Arztberichte und
Diagnosen, die unsere Aufgabengebiete betreffen, verständlich erklären lassen? Gerne
können Sie zu uns in die Beratung kommen. Dies ist jederzeit auch ohne
ärztliche Verordnung gegen einen Unkostenbeitrag (steuerlich absetzbar)
möglich. Für Patienten mit einer Parkinson Erkrankung können wir
eine Behandlung nach LSVTanbieten. Zusätzlich bilden wir auf Anfrage
Elternkurse zur Sprachentwicklung und Fortbildungen für Fachkolleginnen an.
Die aktuellen Angebote entnehmen Sie bitte unter: Wissenswertes